Shitstorm von Nico Lumma gegen HANSEVALLEY ist ein Rechtsbruch.

HANSEVALLEY
4 min readDec 15, 2020
Fast so ehrbar wie die Hamburger Ratsherren: SPD-Funktionär Nico Lumma.
Pressefoto: Tom Medici für NMA

Facebook hätte Lumma’s Hassrede sofort löschen müssen.

Nico Lumma — COO des vom Hamburger Senat mitinitiierten, kofinanzierten und durch die Kultur- und Medienbehörde geförderten “Next Media Accelerators” — hat mit dem von ihm im Namen des “NMA” initiierten Shitstorms gegen das Hanse Digital Magazin HANSEVALLEY und Chefredakteur Thomas Keup am 7. und 8. April 2017 geltendes Recht gebrochen.

Das ist das Ergebnis einer offiziellen Beschwerde des HANSEVALLEY-Herausgebers beim Bundesamt für Justiz in Bonn. Die juristische Kontrollinstanz des Bundesjustizministeriums für das Netzdurchleitungsgesetz (NetzDG) gegenüber Facebook, Google, Instagram, Twitter & Co. stellte nach rd. 1,5 Jahren Bearbeitungszeit am 2. Dezember 2020 fest:

“Der Inhalt ist nach hiesiger Bewertung ein rechtswidriger Inhalt im Sinne des §1 Abs. 3 NetzDG.”

Der Hamburger Parteifunktionär Nico Lumma hat gemeinsam mit weiteren Protagonisten des “Next Media Accelerators” und dessen Initiators DPA Rechtsbruch begangen — gegen Persönlichkeitsrechte gemäß § 184b in Verbindung mit 184d, § 185 bzw. § 187. Dies haben fast 130 registrierte und damit namentlich bekannte Hamburger Facebook-Nutzer ihrerseits geliked.

Nico Lumma gibt sich rechtstreu:

“Man löscht. Man räumt in seinem Freundeskreis auf und schmeißt alle diejenigen raus, die sich nicht benehmen können und wollen. Man meldet Hass-Postings. Und man löscht derartige Kommentare. Wie im vermeintlich richtigen Leben eben auch”, empfiehlt Nico Lumma, Mitbegründer von “D64 — Zentrum für digitalen Fortschritt”.

Statement Nico Lumma, “netzmarginalien.de”, 13.01.2016

Das mit seinem Deutschlandsitz in Hamburg beheimatete Social Media Netzwerk Facebook hätte den illegalen Post mit vorsätzlich geschäftsschädigender Hassrede des SPD-Bundestagswahlkämpfers 2021, bekannten Hamburger SPD-Funktionärs und Ex-Social Media Direktors der Agenturgruppe “Scholz & Friends” sofort löschen müssen.

In der ersten NetzDG-Beschwerde des Journalisten Thomas Keup Anfang August 2018 verweigerte sich Facebook ebenso, wie in einer Folgeanfrage Anfang Juni ’19. Facebook reagierte als Geschäftspartner des Lumma-Accelerators “NMA” erst nach Bekanntgabe der juristischen Entscheidung des Bundesamts:

“Wir haben den in Ihrer Beschwerde gemeldeten Inhalt entfernt, da er gegen die Facebook-Gemeinschaftsstandards verstößt.”

Facebook-Mitteilung, 02.12.2020

Damit macht es sich Facebook äußerst einfach. Der Bezug auf die eigens entworfenen Gemeinschaftsstandards kann alles oder nichts bedeuten. Das als “schwarzes Loch” bekannte Netzwerk kann weiter behaupten, keine rechtswidrigen Inhalte im Netz stehen gelassen zu haben. Im Juni 2019 erklärte Facebook genau das:

“Es ist für uns jedoch nicht ersichtlich, dass der von Ihnen gemeldete Inhalt rechtswidrig ist. Deshalb sind wir zurzeit nicht in der Lage Maßnahmen bezüglich Ihrer Beschwerde zu treffen.”

Facebook-Mitteilung, 06.09.2019

Hat ein Hamburger Geschäftspartner des Shitstorm-initiierenden, Recht brechenden Hamburger Marketers Nico Lumma womöglich illegale, zu löschende Inhalte nicht aus dem Netz genommen, um damit den 48-jährigen gebürtigen Ratzeburger Familienvater vor öffentlicher Kritik zu schützen? Die aktuellen Umstände lassen dies schwer vermuten.

Es ist die Aufgabe der Staatsanwaltschaft Hamburg, den hasserfüllten, geschäftsschädigenden Shitstorm von Nico Lumma — geliked von Hamburger Persönlichkeiten aus Wirtschaft, Politik und Gesellschaft — aufzuarbeiten und die Verantwortlichen zu Rechenschaft zu ziehen.

Das Bundesamt für Justiz gibt den Fall weiter an die Strafverfolgungsbehörde.

Google hat sich ebenso geweigert, wie Facebook.

Nach erneuter Beschwerde vom 2. Dezember 2020 hat nun auch die Suchmaschine Google den Link zum illegalen Inhalt auf Facebook gemäß NetzDG aus Ihrem Verzeichnis gelöscht. Auch Google lehnte am 24.07.2018 die Löschung kategorisch ab:

“Gemäß den Richtlinien für die Entfernung von Inhalten hat Google entschieden, vorerst keine Maßnahmen zu ergreifen.”

Redaktionelle Hintergrundrecherche:

Der Betriebswirt und zweifache Familienvater Nico Lumma ist u. a. in folgenden, z. T. politisch besetzten Organisationen hauptberuflich oder ehrenamtlich vertreten:

Hamburg:

- Geschäftsführung Next Media Accelerator Hamburg (Initiiert durch DPA & Kulturbehörde BKM)
- Mitglied des Verwaltungsrats der “Kasse Hamburg” (Finanzbehörde Hamburg)
- Mitglied Vergabeausschuss für Startup-Förderungen IFB Förderbank Hamburg
- Gastdozent University of Europe Hamburg (vormals BTK)

Bundesweit:

- Mitglied SPD-Wahlkampagnienteam Bundestagswahlkampf 2021, Berlin/Hamburg

- Mitglied Medien- und netzpolitische Kommission SPD Parteivorstand, Berlin
- Mitglied Landesrat digitale Entwicklung und Kultur Rheinland-Pfalz, Mainz

- Vorstand D64 — Zentrum für digitalen Fortschritt e. V., Berlin (SPD-nah)

Redaktionelle Schlussbemerkung:

Unabhängige Journalisten dürfen sich in einem demokratischen Rechtsstaat von niemandem — auch nicht von Parteifunktionären — sagen oder verbieten lassen, welche redaktionellen Inhalte wie in ihrer medialen Berichterstattung veröffentlicht werden dürfen oder nicht.

Hier geht es um die verfassungsrechtlich geschützte Freiheit der Presse, um Mut zur Wahrheit, um Rückgrad gegenüber direktem und indirektem Druck zur Durchsetzung und Verteidigung illegaler Machenschaften und schließlich um unsere demokratische Verfassung.

Das haben der Hamburger SPD-Parteifunktionär Nico Lumma, sein ihn schützender SPD-Kultursenator Carsten Brosda und leitende Beamte seiner Behörde bis heute nicht verstanden — Sonntags-/Reden von “Diskursräumen” und einer feigen Haltungsdiskussion zum Trotz.

Wer Hassreden bewusst anzettelt, Partnerschaften daraufhin aufkündigt, schadenfroh kommentiert, zustimmend liked oder feige wegschaut und damit die Existenz von Opfern in Kauf nimmt, ist selbst ein Teil der Tat und sollte einen Nachhilfekurs in Demokratie belegen. Hier gibt es in Hamburg eine Menge Nachholbedarf. Es gilt damals wie heute:

Wehret den Anfängen.

Fragestellung an die Facebook-Likes:

Kommt es am Ende des Tages auf Anstand an, sich mit kritischen Meinungen inhaltlich auseinanderzusetzen oder auf eine Hamburger Haltung, die Rechtsbruch im Netz beklatscht und befeuert, damit Lynchjustiz betreibt und den Scheiterhaufen anzündet? Man sieht sich…

Hanse Digital Background:

HANSESTATEMENT:

Von Winterhude auf der Elbe in die Welt — an der Digitalisierung vorbeigetrieben.
hansevalley.de/2019/06/hansestatement-kraemerseele.html

HANSECODEX:
Der Hanse Digital Codex der HANSEVALLEY-Redaktion:

hansevalley.de/p/hansecodex.html

* * *

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Für Rückfragen steht die Chefredaktion des Hanse Digital Magazins jederzeit unter hanse@hansevalley.de und 040–22 86 30 40 gemäß des HANSECODEX Rede und Antwort.

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Written by HANSEVALLEY

Das Hanse Digital Magazin berichtet über die Digitalisierung in Wirtschaft, Verwaltung und Gesellschaft Norddeutschlands — unter http://www.hansevalley.de/

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